Als der Energieausweis 2008 mit der Energieeinsparverordnung eingeführt wurde, sollte er für mehr Transparenz sorgen, wenn eine Immobilie vermietet oder verkauft wird.
Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, oder verpachten möchten, müssen potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen . Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie (oder eines Teiles davon) zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Ohne diese Angaben droht ein Bußgeld von bis zu 14.000€. Diese Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist in der Energieeinsparverordnung GEG verbindlich neu geregelt.
Die Daten im Verbrauchsausweis basieren auf tatsächlichen Energiemengen, die in den vergangenen drei Jahren von den bisherigen Bewohnern verbraucht wurden. Im Bedarfsausweis dagegen sind aufwendiger errechnete, zu erwartende Werte eingetragen. Für Mieter sind Letztere aussagekräftiger, da sich das Verbrauchsverhalten bei Heizung und Warmwasser von Bewohner zu Bewohner oft stark unterscheidet.
Ausgenommen von der o.g. Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche und Baudenkmäler.
Transparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Deshalb gestalten wir unsere Preise nachvollziehbar und fair. Uns ist wichtig, dass auch unsere Partner für ihre Arbeit angemessen bezahlt werden
Verbrauch oder Bedarfsausweis ?
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Vorsicht vor Billigangeboten - Was kostet die fachgerechte Prüfung?
Wie setzen sich die Kosten für einen Verbrauchsausweis bei einem typischen Billig-Onlineangebot zusammen? Ein Rechenbeispiel:
35,00 Euro für den verbrauchsbasierten Energieausweis
- 19% MwSt
- 10,00 € Gebühren, Datenaufbereitung für DIBt
- 7,00 € Druck, Versand, Handling, Buchhaltung
- 5,00 € Werbung (z.B.: Google Anzeigen)
Es bleiben 7,41 Euro für die fachliche Bearbeitung.
Sind Sie sicher, dass für diesen Preis ihre Angaben geprüft werden und eine Beratung erfolgen kann bzw. kritische Nachfragen getätigt werden?
Vorsicht: Auch wenn Ihr Aussteller den Energieausweis nicht prüft, unabhängige Prüfstellen (DIBt) tun es ganz sicher!
Diese Gefahren drohen: