Heizungscheck


Überprüfung von Gasheizungen seit 1. Oktober Pflicht

 

Seit 1. Oktober 2022 gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen.

 

Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen. In einer ersten Stufe der Energiesparverordnung hatte man auf eine Änderung des Verhaltens beim Gas- und Stromverbrauch abgezielt. So wurden in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt.

Fachkräftemangel sorgt für praktische Schwierigkeiten

Trotzdem sollten Haus- und Wohnungseigentümer so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen mit ihrem SHK-Handwerker oder Energieberater.

„Heizungsanlagen sind komplizierte technische Geräte, die selbstverständlich regelmäßig gewartet werden müssen. Ihre optimale Einstellung hilft, nicht nur Energie und damit viel Geld zu sparen, sondern eine Immobilie auch sinnvoll zu beheizen.“




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